Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen von nexano e.U. Inh.: Julian Franz Seidl, Umsatzsteuer-ID-Nummer ATU 83232734, Firmenbuchnummer FN 678834K, Eckertstraße 30E/59, 8020 Graz, nachfolgend „Nexano" genannt.
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn Nexano dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Nexano behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorinformation zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter nexano.agency/agb.html abrufbar.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung der Nexano Dienstleistungen, Angebote und Produkte kommt durch das Abschließen eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages, durch das Absenden einer Bestellung über das Online-Formular oder durch eine Zustimmung per E-Mail zustande und tritt sofort in Kraft.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist jeder abgeschlossene Vertrag ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart.
HinweisAngebote von Nexano sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine Bestellung gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Nexano als angenommen.
Zahlungskonditionen
a) Hosting, Domains und Dauerschuldverhältnisse
Die Abrechnung für Domain-, Hosting- und Server-Produkte (auch Webspace, Webhosting genannt) von Nexano erfordert eine jährliche Vorauszahlung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen muss. Die jährlichen Gebühren für Domains, Server und Hosting inkludieren keine gesonderten Dienstleistungen wie die Aktualisierung von Webseiten.
b) Werkverträge und Zielschuldverhältnisse
Bei Dienstleistungen (Erstellung von Webseiten, Programmierleistungen, Aktualisierung und Erweiterung von Webseiten, Einschulungen, Wartungen) ist die Zahlung 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der gesamte Werklohn ist mit Fertigstellung der jeweiligen Dienstleistung fällig, spätestens jedoch 8 Wochen nach Auftragserteilung. Liegt eine etwaige Verzögerung in der Sphäre des Vertragspartners (z.B. Verzögerung bei der Bereitstellung von Inhalten und Daten), ist der Werklohn von Nexano dennoch entsprechend dieser Fristen fällig.
c) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Nexano berechtigt, die vom Vertragspartner genutzten Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet, den offenstehenden Betrag zu zahlen. Zusätzlich werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.
d) Car Wash Parts & Produktlieferungen
Bei Bestellungen von Produkten aus dem Bereich Car Wash Parts und Zubehör gelten folgende Konditionen: Die Zahlung ist 14 Tage netto nach Lieferdatum fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Erstbestellungen kann Nexano Vorauszahlung oder Zahlung per Kreditkarte verlangen.
Datenschutz
Nexano legt höchstes Augenmerk auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Datensicherheit und legt diesem Vertrag das Datenschutzgesetz (DSG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
a) Datenverschlüsselung
Sämtliche verarbeiteten Daten werden in einer professionellen Datenbank gespeichert und gesichert. Bei ausdrücklicher Beauftragung durch den Vertragspartner werden die Daten mit SSL/TLS-Verschlüsselung (256 Bit) vor fremden Zugriffen abgeschirmt. Der Vertragspartner kann mit sicherem verschlüsseltem Login auf seine Daten zugreifen und diese jederzeit sichten und bearbeiten.
b) Sicherheitskodex der Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen von Nexano erwähnen bei telefonischem Kontakt keine sensiblen Kundendaten wie Passwörter, Datenbankkennungen oder sensible Unternehmensdaten.
c) Verschwiegenheitspflicht
Die Mitarbeiter:innen von Nexano stehen unter vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflicht, welche auch nach einem allfälligen Austritt aus dem Unternehmen gültig ist.
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Der Vertragspartner kann Verträge über wiederkehrende Leistungen unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der Leistungsperiode kündigen. Die Kündigung muss schriftlich fristgerecht an die im Web veröffentlichte Postadresse oder per E-Mail erfolgen.
WichtigErfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Bei vorzeitiger unbegründeter Vertragsauflösung wird der bereits geleistete Betrag nicht rückvergütet.
Nexano ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort zu unterbinden. Anlass dazu ist insbesondere die missbräuchliche Nutzung eines Produktes oder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.
Anbieterwechsel
Zum Vertragsende ist Nexano berechtigt, sämtliche Daten des Vertragspartners unwiderruflich zu löschen. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass seine Daten (z.B. E-Mails, Datenbanken, Webhost-Inhalte) vor Beendigung des Vertrages vom Server heruntergeladen werden. Nach Vertragsablauf besteht keine weitere Möglichkeit mehr, die Daten bei Nexano abzurufen.
Domain-Reservierung
Nexano wird nach Vertragsabschluss die Beantragung des bestellten Domainnamens bei dem jeweiligen Registrar vornehmen. Nexano übernimmt keine Haftung dafür, dass der gewünschte Domainname dem Vertragspartner von der Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird.
Ist ein beantragter Domainname bereits vergeben, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder einen anderen Domainnamen wählen. Bei allen Domainnamen, die von Nexano registriert werden, wird der Vertragspartner als Eigentümer eingetragen und kann nach Ablauf des Vertrages zu einem anderen Anbieter wechseln.
Paket-Upgrade
Dem Vertragspartner steht die Möglichkeit offen, jederzeit auf ein höheres Leistungsangebot zu wechseln. Ab dem Upgrade-Datum ist das neue Hosting-Paket für ein weiteres Jahr gültig. Das restliche Guthaben des vorherigen Angebots (entsprechend dem Zeitraum vom Upgrade- bis zum offiziellen Ablaufdatum) wird der neuen Jahresgebühr angerechnet.
Leistungen bei Web-Hosting
Nexano stellt dem Vertragspartner Speicherplatz auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung (gemäß den Angebotsbeschreibungen auf der Nexano-Website). Nexano ist berechtigt, serverstabilitätsstörende Dienste eines Vertragspartners teilweise oder ganz stillzulegen.
Nexano ist bestrebt, alle Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechung zu erbringen. Vorhersehbare Betriebsunterbrechungen wie Wartungsarbeiten werden vorzeitig bekannt gegeben. Allfällige Störungen werden so rasch wie möglich behoben.
Rechenzentrum & Infrastruktur
Das Rechenzentrum befindet sich in Deutschland oder der europäischen Union und ist verpflichtet, die strengen Datenschutzrichtlinien Österreichs und der EU vollständig zu erfüllen.
Zugangssicherung
Ausschließlich befugte Personen haben Zutritt mittels eines Kartensystems. Jeder Zutritt wird im Logsystem protokolliert.
Brand- und Rauchüberwachung
Das Rechenzentrum ist mit einem Brandfrüherkennungssystem ausgestattet. Bei Rauch- und Hitzeentwicklung wird sofort Alarm ausgelöst sowie eine automatische Gaslöschanlage aktiviert, die keine Hardware beschädigt.
Stromversorgung & Redundanz
Alle Systeme sind mit unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) ausgestattet. Das Rechenzentrum wird in einem stabilen, redundanten Stromnetz betrieben.
a) Fail-Over
Nexano verfügt über einen Fail-Over-Server mit identischer Ausstattung und Online-Spiegelung der Festplatte zur Minimierung von Ausfallzeiten.
b) Monitoring & Reaktionszeiten
Alle Systeme werden 365/24/7 überwacht. Im Falle von Hardwareproblemen beträgt die maximale Zeit für den Beginn der Fehlerbehebung 4 Stunden. Nexano garantiert eine Verfügbarkeit von 99 % mit Ausnahme von vorher angekündigten Wartungsarbeiten.
c) Full-Backup aller Systeme
Alle Systeme werden durch ein automatisiertes Backupsystem täglich gesichert:
- Wöchentliches Full-Backup
- Tägliches inkrementelles Backup
- Vorhaltezeit: Full-Backup 4 Wochen · Inkrementelles Backup 7 Tage
Dem Vertragspartner wird auf Wunsch ein Backup seiner Daten zum Download zur Verfügung gestellt.
d) Datensicherung
Nexano nimmt die Datensicherung der Webseiten nur in jenen Fällen vor, in denen dies explizit schriftlich vereinbart wurde. Der Vertragspartner hat selbst dafür zu sorgen, Sicherheitskopien seiner Web-Daten zu erstellen.
Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Insbesondere sind folgende Inhalte nicht erlaubt und können zur sofortigen Vertragskündigung führen:
- Pornographische, sittenwidrige oder politisch radikale Informationen
- Urheberrechtlich geschütztes Material ohne entsprechende Lizenz
- Links (Deep Linking) zu Seiten mit verbotenen Inhalten
- Versendung von Massen-E-Mails (Spam), die die Serverstabilität gefährden
- Scripte, die außerordentlich und unüblich viele Ressourcen beanspruchen (Fair-Use-Policy)
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die er Nexano oder anderen Nutzern auf dem Server durch unsachgemäßen Gebrauch zufügt.
Gewährleistung
Im Falle von Mängeln hat der Vertragspartner die Mängel Nexano unverzüglich zu rügen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Nexano bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich zu unterstützen und insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung zu stellen.
Verletzt der Vertragspartner seine Rügeobliegenheit oder seine Mitwirkungspflicht bei der Mängelbehebung, verliert der Vertragspartner seine Ansprüche gegenüber Nexano.
Haftung und Schadenersatz
Die Nutzung der von Nexano erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. Nexano übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden infolge technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.
HaftungsbeschränkungDie Haftung von Nexano ist je Schadensfall mit einem Höchstbetrag von € 1.000,– begrenzt. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit sowie für entgangene Gewinne und Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der tatsächlich eingetretene Schaden ist vom Vertragspartner nachzuweisen.
Verwertungsrechte und Urheberrechte
Alle Urheberrechte, insbesondere die Verwertungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte an den erbrachten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Designs etc.) stehen Nexano zu, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Nexano räumt dem Vertragspartner im Falle von Zielschuldverhältnissen das zeitlich unbegrenzte, ansonsten das mit der Vertragslaufzeit begrenzte, entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein.
Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die erbrachten Dienstleistungen zu vervielfältigen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
Einstellung von ProduktenWerden einzelne Produkte oder Dienste zur Gänze eingestellt, stellt Nexano dem Vertragspartner nach Möglichkeit den vollständigen Quellcode zur eigenen Weiterentwicklung zur Verfügung. Die Urheberrechte verbleiben bei Nexano.
Höhere Gewalt, anwendbares Recht & Gerichtsstand
Nexano ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten ist — insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder schwerwiegende Cyberangriffe (z.B. DDoS-Attacken).
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Julian Franz Seidl (Nexano) in Graz.
Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.